Die Struktur der NEUES LEBEN Perspektiv GbR

1. Eine am 16.11.2007 gegründete Gesellschaft bürgerlichen Rechts „NEUES LEBEN Perspektiv GbR“ fungiert als Sammelstelle für die Geldeinlagen. Jeder, der sich an der GbR beteiligen will, tritt in die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Gesellschafter ein und leistet dort seine Gesellschaftereinlage.

2. Die GbR reicht aus den Gesellschaftereinlagen ein Darlehen als Darlehensgeber an das Missionswerk gegen Grundschuldbestellung weiter. Dieses Darlehen gilt als Betriebsmittelreserve zur Erfüllung der im Haushaltsplan vorgesehenen Aufgaben zur Verfügung stehen, da nach der Ablösung der Bankverbindlichkeiten die Möglichkeit einen Kontokorrentkredit in Anspruch zu nehmen nicht mehr gegeben ist. Da die größten Einnahmen (Weihnachtsspenden) erst zum Jahresende kommen, liegt der jährliche Betriebsmittelbedarf bei ca. 350 T€.

3. Da die einzelnen Geldgeber Gesellschafter in der GbR sind, bekommen sie eine Ausschüttung auf ihren jeweiligen Gesellschaftsanteil, die der Höhe der Verzinsung des Darlehens der GbR an das Missionswerk (3 %) entsprechen soll.

4. (Teil-)Kündigungen der Geldeinlage sind erst nach einer Mindestlaufzeit von fünf Jahren zum Jahresende mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr möglich. Dafür müssen die Geldgeber ihren Gesellschaftsanteil an der NEUES LEBEN Perspektiv GbR kündigen und erhalten ihren Gegenwert (Gesellschaftsanteile und noch ausstehende Ausschüttung) nach Ablauf der Kündigungsfrist in drei Jahresraten zurückgezahlt.

5. Die GbR bestellt einen Geschäftsführer, der diese nach außen vertritt. Zur Herstellung einer sinnvollen Trennung zwischen GbR und Missionswerk darf diese Person keine verantwortliche Stellung im Missionswerk inne haben. Der Geschäftsführer nimmt an den Sitzungen des Beirates des Missionswerkes teil, um über die Arbeit des Missionswerkes umfassend informiert zu sein. Erster alleinvertretungsberechtigter und ehrenamtlicher Geschäftsführer ist Herr Jürgen Stock.

6. Einmal jährlich im Mai/Juni informiert eine Gesellschafterversammlung über die Entwicklung der GbR und der Arbeit des Missionswerkes NEUES LEBEN und NEUES LEBEN Medien. Hier wären vom Vorstand des Missionswerkes auch Maßnahmen vorzulegen für den Fall, dass die finanzielle Entwicklung, trotz des Perspektiv GbR, weiter negativ sein sollte.

Risikohinweis:

Nach heutiger Einschätzung besteht ein Risiko für die Geldeinlage insbesondere für den Fall des Wertverlustes der Immobilien des Missionswerkes und für den Fall, dass das Missionswerk NEUES LEBEN e.V. seinen Zahlungsverpflichtungen aus Zinszahlungen bzw. bei (Teil-)Kündigungen nicht nachkommen kann.