Fragen zur NEUES LEBEN Perspektiv GbR

Wie müssen die Erträge (Ausschüttung auf die Gesellschaftereinlage) versteuert werden?
Bei den Ausschüttungen handelt es sich um Einnahmen aus Kapitalvermögen (wie bei Zinserträgen). Diese Einnahmen müssen bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden und mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden. Der Sparerfreibetrag, der allerdings ab 2007 reduziert wurde, kann natürlich in Anspruch genommen werden. Freistellungsbescheide werden von der GbR nicht gegeben, allerdings erfolgt eine Steuererstattung ja gegebenenfalls durch die Einkommenssteuererklärung.

Ist eine Nachschusspflicht ausgeschlossen?
Im Gesellschaftervertrag wird diese Nachschusspflicht eindeutig ausgeschlossen (§8, Abs. 3). Es gibt also daraus keine Verpflichtung nachträglicher Beitragserhöhungen. Eine freiwillige Erhöhung der Kapitaleinlage ist natürlich möglich.

Wie ist die Haftung geregelt?
Im Regelfall haftet bei einer GbR grundsätzlich sowohl das Gesellschaftervermögen, als auch das Privatvermögen jedes Gesellschafters. Abgesichert werden dadurch die Verbindlichkeiten einer GbR. Bei der „NEUES LEBEN Perspektiv GbR“ wird von vorne herein durch die Gesellschafterverträge geregelt, dass die GbR keine Verbindlichkeiten aufbauen darf; es sei denn es liegt ein gesonderter Beschluss der Gesellschafterversammlung vor (vgl. § 5, Abs. 3). Die GbR hat also von vorne herein keine eigene Geschäftstätigkeit, sondern ausschließlich das Ziel der Förderung der Arbeit des Missionswerkes NEUES LEBEN e.V. durch Geldzuwendungen, i.d.R. durch Darlehen.

Können die Rückzahlungen durch (Teil-)Kündigungen der Gesellschaftereinlagen jederzeit bedient werden? Die ersten Rückzahlungen der Gesellschaftsanteile können (wie vertraglich vereinbart) frühestens nach fünf Jahren erfolgen. Es wird angestrebt, dass die GbR diese Rückzahlungen bedienen kann durch …
• die bis dahin vom Missionswerk getätigten Tilgungen (2 % auf das Darlehen der GbR an das Missionswerk).
• durch neue Geldeinlagen in die GbR, die nicht komplett an das Missionswerk weitergegeben werden.


Sollte die GbR nicht genügend freies Kapital für die Rückzahlungen der Geschäftsanteile haben, werden Teile des Darlehens an das Missionswerk gekündigt, so dass die Rückzahlungen dann im Notfall dadurch erfolgen könnten. Sollte dadurch im negativsten Fall eine Überschuldung des Missionswerkes entstehen, ist das Darlehen der GbR an das Missionswerk (und damit indirekt auch die Rückzahlung der Gesellschaftereinlagen) erstrangig abgesichert. Hier stehen durch den Grundbesitz in Wölmersen (Verkehrswertgutachten vom Dez. 06: 2,9 Mio. €) dann ausreichend unbelastete Sicherheiten zur Verfügung.

Wofür braucht das Missionswerk das Geld?
Erstrangiges Ziel ist es, mit den eingegangenen Geldern alle Bankverbindlichkeiten des Missionswerkes NEUES LEBEN e.V. und NEUES LEBEN Medien e.V. abzulösen. Dieses Ziel wird Ende 2007 zum größten Teil erreicht sein. Die weiteren Gelder in der GbR werden als Betriebsmittelreserve für die im Haushaltsplan vorgesehenen Ausgaben dem Missionswerk zur Verfügung gestellt (es ist ja nicht mehr möglich von der bisherigen Bank einen Kontokorrentkredit zu bekommen). Sollten zukünftig weitere Gelder in der GbR zur Verfügung stehen, sollen hierdurch satzungsgemäße Zwecke durch Antrag des Missionswerkes an die Gesellschafterversammlung der GbR gefördert werden.

Wann muss die Auszahlung der Gesellschaftsanteile erfolgen?
Die Leistung der Geldeinlage muss binnen einer Woche, nachdem der Geschäftsführer der GbR die Aufnahme in die GbR schriftlich bestätigt hat, erfolgen. Die Kontoverbindung wird mit der Aufnahmebestätigung mitgeteilt.

Was passiert beim Tod eines Gesellschafters?
Für diesen Fall beinhalten die Gesellschafterverträge eine „reine Fortsetzungsklausel“, d.h. die GbR wird auch bei Tod eines Gesellschafters fortgesetzt und die Gesellschaft wird mit seinen Erben (vgl. § 13) fortgeführt.

Können im Gesellschaftervertrag auch andere Regelungen im Bezug auf Laufzeit, Kündigungsfristen und Höhe der Ausschüttung vereinbart werden?
Grundsätzlich müssen alle Gesellschafter der GbR gleich behandelt werden. Somit ist eine Abweichung der Regelungen für einzelne Gesellschafter nicht möglich. Grundsätzlich ist es natürlich möglich, die Ziele der GbR (Betriebsmittel für das Missionswerk; nachhaltige Sicherung der missionarischen Arbeit) auch durch Spenden zu unterstützen.

Gibt es ein Abfindungsanspruch für ausscheidende Gesellschafter?
Der Anspruch eines Gesellschafters wird bei seinem Ausscheiden per Vertrag nur auf die vorhandene Höhe seiner Gesellschaftsanteile und der noch zustehenden Ausschüttungen begrenzt (vg. § 15).

Wer vertritt die GbR? Wer führt die Geschäfte?
Die GbR wird vertreten durch eine im Gesellschaftervertrag bestimmte Person. Diese darf keine verantwortliche Stellung im Missionswerk NEUES LEBEN e.V. und NEUES LEBEN Medien e.V. inne haben. Diese Person ist den einzelnen Gesellschaftern durch regelmäßige Berichte und durch Informationen auf der jährlichen Gesellschafterversammlung rechenschaftspflichtig. Jeder Gesellschafter hat das Recht auf persönliche Kontrolle des Geschäftsführers der GbR. Die genaue Art der Geschäftsführung regelt der Gesellschaftervertrag (vgl. §5). Der Gesellschaftervertrag sieht auch vor, dass nicht jeder Gesellschafter zur Vertretung der GbR nach außen befähigt ist. Einzig der Geschäftsführer darf die GbR nach außen vertreten. Der erste alleinvertretungsberechtigte und ehrenamtliche Geschäftsführer der GbR ist Herr Jürgen Stock.

Wie lange soll die GbR existieren?
Die GbR wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Für den Fall, dass das Missionswerk die von der GbR gegebenen Darlehen zurückgezahlt hat, steht dieses Geld dann nach Beschluss der Gesellschafterversammlung der missionarischen Arbeit des Missionswerkes in Teilen und auf Antrag zur Verfügung. Es ist sicherzustellen, dass ausreichende Mittel für die Kündigungen der Gesellschaftsanteile und für Rücklagen zur Verfügung stehen. Damit die GbR nicht wegen Tod oder Ausscheiden von Gesellschaftern aufgelöst werden muss, enthält der Gesellschaftervertrag entsprechende Fortsetzungsklauseln.

Wenden Sie sich bitte bei weiteren Fragen an den Geschäftsführer des Missionswerkes NEUES LEBEN

Olaf Becker
Raiffeisenstr. 2
57635 Wölmersen
Tel.: (02681) 984936
FAX: (02681) 70683
Mail: info@perspektiv-gbr.de